Frage: Herr Iwanow, das Amtsgericht Magdeburg hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die ImmoSolar MC GmbH abgelehnt – was bedeutet das?
Michael Iwanow: Das Gericht hat festgestellt, dass bei der ImmoSolar MC GmbH nicht genug Vermögen vorhanden ist, um überhaupt ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Deshalb wurde die Eröffnung des Verfahrens gemäß § 26 InsO mangels Masse abgelehnt. Das ist für Gläubiger leider ein besonders bitteres Signal.
Frage: Welche Konsequenzen hat das für Verbraucher, die bei ImmoSolar bestellt oder bezahlt haben?
Iwanow: Es bedeutet, dass Verbraucher in der Regel keine Möglichkeit haben, ihre Ansprüche im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend zu machen – weil es schlicht kein Verfahren gibt. Es gibt auch keinen Insolvenzverwalter, der sich um eine geordnete Abwicklung kümmern würde. Damit sind Rückforderungen faktisch kaum durchsetzbar.
Frage: Gibt es irgendeine Chance für betroffene Kunden?
Iwanow: Es gibt sehr begrenzte Optionen. Wer z. B. noch offene Gewährleistungsansprüche oder Vorschusszahlungen geleistet hat, könnte versuchen, zivilrechtlich gegen den Geschäftsführer persönlich vorzugehen – das ist aber nur möglich, wenn sich ein konkreter Betrugs- oder Haftungstatbestand nachweisen lässt. Das ist selten erfolgreich und mit hohem Aufwand verbunden.
Frage: Was bedeutet es, dass die „Sicherungsmaßnahmen aufgehoben“ wurden?
Iwanow: Im Vorfeld des Insolvenzantrags wurden möglicherweise Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse getroffen – etwa, um eine unkontrollierte Veräußerung von Vermögenswerten zu verhindern. Diese Maßnahmen wurden nun aufgehoben, weil es keine Insolvenzmasse gibt, die zu sichern wäre.
Frage: Können Kunden jetzt noch irgendetwas tun?
Iwanow: Wer betroffen ist, sollte dennoch alle Unterlagen sichern und sich rechtlich beraten lassen. In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen – wenn z. B. trotz offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit weiterhin Aufträge angenommen oder Anzahlungen gefordert wurden. Das ersetzt zwar kein Geld, kann aber der Wahrheitsfindung und möglichen zivilrechtlichen Schritten dienen.
Frage: Also zusammenfassend: Die Aussichten sind eher schlecht?
Iwanow: Leider ja. Eine abgelehnte Insolvenzeröffnung wegen Masseunzulänglichkeit bedeutet für Verbraucher meist den Totalverlust – vor allem bei Vorauszahlungen. Dennoch sollte man sich nicht komplett entmutigen lassen, sondern prüfen, ob noch irgendwo Ansprüche geltend gemacht werden können.
Frage: Danke für Ihre Einschätzung, Herr Iwanow.
Michael Iwanow: Gern. Und mein Tipp: Wer größere Investitionen tätigt – etwa im Bereich Hausbau, Photovoltaik oder Energie – sollte immer auf Zahlungsmodalitäten, Absicherungen und Unternehmenskennzahlen achten. Frühzeitige Vorsicht kann viel Ärger ersparen.
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