Das Schweizer Unternehmen MABEWO AG hat über Jahre sogenannte Partizipationsscheine an Anleger veräußert, ohne über das in Deutschland eigentlich erforderliche Wertpapier-Informationsblatt zu verfügen. Dann wurde die MABEWO AG mit der MABEWO Holding SE verschmolzen, einer Gesellschaft, die zum Zeitpunkt der Verschmelzung an der Düsseldorfer Börse vom Handel ausgesetzt war und es heute noch ist.
Sind die Inhaber der Partizipationsscheine damit überhaupt Aktionäre der MABEWO Holding SE geworden?
Kurzantwort:
Nicht zwangsläufig. Die Inhaber der Partizipationsscheine der ehemaligen MABEWO AG sind nicht automatisch Aktionäre der MABEWO Holding SE geworden, es sei denn, es wurde eine explizite Umwandlung oder Umtauschvereinbarung getroffen.
Detaillierte Analyse der Situation
1️⃣ Fehlendes Wertpapier-Informationsblatt in Deutschland:
Die MABEWO AG hat Partizipationsscheine verkauft, ohne in Deutschland das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt (WIB) bereitzustellen. Dies könnte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sein. In solchen Fällen könnten Anleger möglicherweise rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten.
2️⃣ Verschmelzung mit der MABEWO Holding SE:
Die MABEWO AG wurde mit der MABEWO Holding SE verschmolzen, einer Gesellschaft, deren Aktien an der Börse Düsseldorf vom Handel ausgesetzt waren und immer noch sind.
Das entscheidende Problem:
- Partizipationsscheine sind keine regulären Aktien, sondern verbriefen nur wirtschaftliche Beteiligungsrechte.
- Nur wenn eine explizite Umwandlung in Aktien der MABEWO Holding SE vorgesehen war, wären die Inhaber der Partizipationsscheine Aktionäre geworden.
- Falls ein Umtauschverhältnis festgelegt wurde, hätte das in einem offiziellen Fusionsvertrag oder einem Umtauschangebot an die Partizipationsscheininhaber dokumentiert werden müssen.
3️⃣ Fehlende Transparenz bei der Umwandlung:
Der Privatplatzierungsprospekt der MABEWO Holding SE enthält keine klare Information darüber, ob und wie die Partizipationsscheine in Aktien umgewandelt wurden. Falls keine offizielle Umwandlung geregelt wurde, haben die früheren Inhaber der Partizipationsscheine kein Anrecht auf Aktien der MABEWO Holding SE.
4️⃣ Risiko für Anleger:
- Wenn die Partizipationsscheine nicht offiziell umgewandelt wurden, sind sie möglicherweise wertlos geworden.
- Falls Anleger mit der MABEWO AG Verträge hatten, könnte geprüft werden, ob ein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückzahlung besteht.
- Da die MABEWO Holding SE nicht an der Börse handelbar ist, könnten selbst umgewandelte Aktien derzeit nicht verkauft werden.
Fazit: Was können Anleger tun?
✅ Dokumente prüfen:
- Wurden die Partizipationsscheine offiziell in Aktien umgewandelt?
- Gibt es eine schriftliche Bestätigung oder ein offizielles Umtauschverhältnis?
✅ Rechtlichen Beistand suchen:
- Anleger sollten sich an einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt wenden.
- Falls keine Umwandlung stattfand, könnte ein Rückforderungsanspruch gegen die MABEWO AG oder deren Rechtsnachfolger bestehen.
✅ investigate.jetzt nutzen:
- Die Plattform investigate.jetzt könnte dabei helfen, weitere betroffene Anleger zu finden und den Sachverhalt zu klären.
📌 Kritische Frage:
Warum wurde die MABEWO AG mit einer Gesellschaft verschmolzen, deren Aktien vom Handel ausgesetzt waren? War das eine geplante Maßnahme, um Anlegern den Zugriff auf ihr Investment zu erschweren?
➡ Anleger sollten jetzt handeln und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen!
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