Interview: „Die neue FMA-Verfügung ist ein Weckruf für Kleinanleger“
Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Michael Iwanow (Dresden) über die neuen Produktinterventionsmaßnahmen in Liechtenstein
Frage: Herr Iwanow, die FMA Liechtenstein hat mit Wirkung zum 1. Februar 2025 weitreichende Verbote und Einschränkungen für binäre Optionen und CFDs gegenüber Kleinanlegern ausgesprochen. Was halten Sie von dieser Maßnahme?
Michael Iwanow: Aus rechtlicher und anlegerschutzrechtlicher Sicht ist das ein überfälliger und absolut richtiger Schritt. Binäre Optionen sind hochriskante Finanzprodukte mit starkem Glücksspielcharakter. Dass nun ihre Vermarktung, der Vertrieb und Verkauf an nichtprofessionelle Kunden vollständig untersagt werden, ist angesichts der Verlustquoten ein konsequenter Akt der Gefahrenabwehr.
Frage: Warum wird gerade jetzt reguliert? Immerhin war die ESMA schon vor Jahren aktiv.
Iwanow: Das stimmt, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hatte bereits ab 2018 temporäre Verbote verhängt. Doch mit der Überarbeitung des liechtensteinischen Finanzmarktrechts hat die nationale Finanzaufsicht nun die Kompetenz übernommen, dauerhafte Maßnahmen zu erlassen. Die neue Verfügung ersetzt damit das frühere, befristete Verbot und bringt Klarheit für den Markt.
Frage: Was ändert sich konkret für Anbieter und Anleger?
Iwanow: Für Anbieter bedeutet es: Binäre Optionen dürfen an Kleinanleger in oder aus Liechtenstein grundsätzlich nicht mehr vertrieben werden, es sei denn, es handelt sich um besonders restriktiv gestaltete Ausnahmen, etwa mit 90 Tagen Laufzeit und ohne Marktrisiko für den Anbieter – was faktisch nicht vorkommt.
Bei CFDs sind Vertrieb und Verkauf zwar weiterhin möglich, aber unter strengen Bedingungen: etwa Mindest-Margins, Negativsaldoschutz, verpflichtende Risikowarnungen und ein Verbot von Bonusprogrammen. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Sanktionen nach dem Bankengesetz.
Frage: Was bedeutet das für deutsche Kleinanleger, die über Anbieter mit Sitz in Liechtenstein handeln?
Iwanow: Wer jetzt noch denkt, er könne über das Fürstentum risikoreiche Produkte unter dem Radar der deutschen Aufsicht kaufen, sollte sich nicht zu früh freuen. Die Regelung gilt auch für Angebote „aus Liechtenstein heraus“ – also auch für deutsche Kunden. Die Anbieter dürfen sie schlicht nicht mehr ansprechen, wenn sie nicht professionell klassifiziert sind.
Frage: Was empfehlen Sie betroffenen Anlegern, die bereits Verluste erlitten haben?
Iwanow: Wenn Anleger durch binäre Optionen oder aggressive CFD-Geschäfte hohe Verluste erlitten haben, sollten sie dringend prüfen lassen, ob eine Rückabwicklung oder Schadenersatzklage möglich ist – insbesondere wenn kein ausreichender Risikoaufklärung erfolgt ist. Wir führen aktuell Mandate gegen Anbieter, die trotz der klaren Vorgaben unerfahrene Anleger in hochspekulative Produkte gedrängt haben.
Frage: Und wer kontrolliert eigentlich, ob sich die Anbieter an die Regeln halten?
Iwanow: Die FMA Liechtenstein selbst – und sie hat deutlich gemacht, dass sie Verstöße ahndet. Die Verfügung ist als Allgemeinverfügung ergangen, was bedeutet: Sie gilt für alle betroffenen Anbieter, ohne dass sie einzeln angeschrieben werden müssen. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Lizenzprobleme.
Frage: Abschließend – was bedeutet diese Entwicklung für den Finanzplatz Liechtenstein?
Iwanow: Es ist ein klares Signal an den Markt: Anlegerschutz steht über kurzfristiger Renditegier. Der Finanzplatz Liechtenstein will sich offenbar nicht länger als Schlupfloch für hochriskante Finanzprodukte sehen lassen. Ich begrüße diese Entwicklung ausdrücklich.
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