Home Allgemein ProReal Deutschland 7 GmbH: Zahlungsausfall und mögliche Beraterhaftung
Allgemein

ProReal Deutschland 7 GmbH: Zahlungsausfall und mögliche Beraterhaftung

Share
Share

Die ProReal Deutschland 7 GmbH befindet sich seit dem 1. Januar 2025 mit der Rückzahlung der Vermögensanlage in Verzug. Dies gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 11a Absatz 1 des Vermögensanlagengesetzes bekannt. Besonders brisant: Wann und in welcher Höhe die Rückzahlung sowie die Zahlung der endfälligen variablen Zinsen erfolgen können, bleibt weiterhin unklar.

Haftungsfrage bei Beratern: Wer steht in der Pflicht?

Die zentrale Frage, die sich nun stellt: Können Berater haftbar gemacht werden? Schließlich haben viele Anleger die Vermögensanlage auf Empfehlung von Finanzberatern oder Vermittlern abgeschlossen. Grundsätzlich kommt eine Beraterhaftung in Betracht, wenn die Anlageempfehlung fehlerhaft, unzureichend oder unvollständig war.

Mögliche Haftungsgründe:
  1. Falsche Beratung: Wenn Berater die Risiken der Vermögensanlage verharmlost oder nicht umfassend dargestellt haben.

  2. Unzureichende Risikoaufklärung: Besonders bei komplexen Produkten muss eine ausführliche Erklärung der Risiken erfolgen.

  3. Ungeeignetes Anlageprofil: Wenn die Empfehlung nicht den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen des Kunden entsprach.

  4. Verschweigen von Zahlungsrisiken: Falls Berater die Gefahr von Zahlungsverzögerungen verschwiegen haben, könnte dies eine Pflichtverletzung darstellen.

Was können betroffene Anleger tun?

  1. Beratungsprotokolle prüfen: Anleger sollten die damals erhaltenen Dokumente und Beratungsprotokolle genau durchsehen.

  2. Fachanwalt konsultieren: Ein auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Anwalt kann die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen.

  3. Ansprüche geltend machen: Sollte eine Falschberatung vorliegen, können Schadensersatzansprüche gegenüber dem Berater oder Vermittler geltend gemacht werden.

Fazit:

Die Lage bei der ProReal Deutschland 7 GmbH bleibt ungewiss, was Anleger zunehmend beunruhigt. Sollten sich Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Beratung finden, könnte die Beraterhaftung ein gangbarer Weg sein, um Verluste zu kompensieren. Angesichts der Unsicherheit ist jedoch schnelles Handeln gefragt, um etwaige Verjährungsfristen nicht zu versäumen.

Share

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
Allgemein

Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf: Wann ist eine Anfechtung möglich?

Von Rechtsanwalt Hans Witt, Heidelberg Einleitung Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist...

Allgemein

„Illegales Krypto-Mining ist mehr als Stromklau – es ist organisierte Energiekriminalität“

Interview mit Finanzexperte Thomas Bremer über die Risiken durch Bitcoin-Farmen, Stromdiebstahl und...