Redaktion: Herr Högel, die BaFin warnt aktuell vor Festgeldangeboten auf der Website labouchere-invest.com. Was ist an dieser Warnung besonders brisant?
RA Högel: Die Warnung ist in mehrfacher Hinsicht alarmierend. Zum einen geht es um unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen, die ohne die notwendige BaFin-Erlaubnis angeboten werden. Zum anderen liegt hier ein klarer Fall von Identitätsmissbrauch vor. Die Betreiber behaupten, mit der früheren Bank Labouchere N.V. verbunden zu sein – das ist nach Kenntnis der BaFin falsch. Solche Täuschungsversuche zielen direkt auf das Vertrauen der Anleger.
Redaktion: Was bedeutet Identitätsmissbrauch in diesem Zusammenhang konkret?
RA Högel: Die betrügerischen Betreiber geben sich als seriöses Finanzinstitut aus, um Anleger zu täuschen. Sie nutzen den Namen und möglicherweise auch das Logo oder die Historie einer nicht mehr existenten Bank, um Seriosität vorzutäuschen. Für Verbraucher wirkt das auf den ersten Blick glaubwürdig – sie gehen davon aus, es mit einer etablierten Bank zu tun zu haben. In Wirklichkeit gibt es keine Verbindung zu einem lizenzierten Anbieter.
Redaktion: Die BaFin spricht auch von angeblichen Festgeldangeboten. Warum ist das besonders problematisch?
RA Högel: Festgeld ist in Deutschland ein klassisches, sicheres Anlageprodukt – viele Menschen verbinden damit Stabilität und geringe Risiken. Wenn ein unseriöser Anbieter unter diesem Deckmantel auftritt, ist die Gefahr besonders groß, dass gutgläubige Sparer ihr Geld verlieren. In solchen Fällen gibt es keine Einlagensicherung und keine Aussicht auf Rückzahlung, wenn das Geld einmal überwiesen wurde.
Redaktion: Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Betreibern einer solchen Website?
RA Högel: Es handelt sich um eine schwere Verletzung des Kreditwesengesetzes, insbesondere § 37 Absatz 4. Wer ohne Erlaubnis Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, macht sich strafbar. Darüber hinaus liegt Betrug vor – und im Falle von Identitätsmissbrauch auch eine mögliche Marken- oder Namensrechtsverletzung. Die BaFin kann den Betrieb untersagen, die Staatsanwaltschaft kann ermitteln, und international kann sogar Interpol eingeschaltet werden.
Redaktion: Was können Anleger tun, die bereits investiert haben oder Kontakt mit solchen Anbietern hatten?
RA Högel: Wer Geld überwiesen hat, sollte sofort Anzeige erstatten und seine Bank kontaktieren – eventuell ist eine Rückbuchung möglich, wenn schnell gehandelt wird. Außerdem sollte man sämtliche Kommunikation sichern und sich anwaltlich beraten lassen. In manchen Fällen kann über internationale Rechtswege noch etwas erreicht werden – aber das Zeitfenster ist eng.
Redaktion: Wie können sich Verbraucher allgemein vor solchen Betrügern schützen?
RA Högel: Seriöse Anbieter sind in der Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet – das sollte jeder vor einer Geldanlage überprüfen. Außerdem gilt: Wenn das Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meist auch. Festgeld mit überdurchschnittlich hoher Verzinsung, kombiniert mit ausländischen Kontoverbindungen oder mangelnder Transparenz – das sind klare Warnzeichen.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Högel, für Ihre Einschätzung.
RA Högel: Gern geschehen. Solche Fälle zeigen, wie wichtig rechtliche und regulatorische Aufsicht ist – und dass Anleger stets wachsam bleiben sollten.
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