Redaktion: Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor einem gefälschten Instagram-Account bafin_bund1 und einer angeblichen WhatsApp-Gruppe. Was ist Ihre rechtliche Einschätzung dazu?
RA Iwanow: Das ist ein klarer Fall von digitalem Identitätsmissbrauch. Die Betrüger geben sich als staatliche Behörde aus – konkret als BaFin – um Vertrauen zu gewinnen und Menschen gezielt zu täuschen. Es handelt sich hier nicht nur um eine Verletzung von Namens- und Markenrechten, sondern auch um einen gefährlichen Einstieg in betrügerische Handlungen wie Phishing, Anlagebetrug oder Datendiebstahl.
Redaktion: Warum ist es so gefährlich, wenn Kriminelle sich als BaFin ausgeben?
RA Iwanow: Die BaFin steht für Finanzaufsicht, Sicherheit und Seriosität. Wenn Betrüger diesen Namen verwenden, glauben viele Menschen, dass die Information oder das Angebot vertrauenswürdig sei. Gerade bei Finanzthemen sinkt dadurch die natürliche Vorsicht – und genau das nutzen die Täter aus. Es besteht die reale Gefahr, dass Betroffene persönliche Daten, Ausweiskopien oder sogar Geld weitergeben.
Redaktion: Wie können Nutzer den offiziellen BaFin-Account erkennen?
RA Iwanow: Die echte BaFin ist nur über den verifizierten Instagram-Account @bafin_bund erreichbar. Dieser hat das typische blaue Häkchen. Wichtig ist: Die BaFin betreibt keinerlei WhatsApp-Gruppen. Wer also über WhatsApp Nachrichten von angeblichen BaFin-Mitarbeitern bekommt oder in Gruppen eingeladen wird, sollte sofort misstrauisch werden – das ist in jedem Fall ein Betrugsversuch.
Redaktion: Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Betreibern solcher Fake-Accounts?
RA Iwanow: Wer sich als BaFin ausgibt, macht sich strafbar – insbesondere wegen Betrugs, Täuschung, Identitätsmissbrauchs und möglicherweise Amtsanmaßung. Darüber hinaus können Plattformbetreiber wie Meta zur Sperrung der Accounts aufgefordert werden. In schwerwiegenden Fällen kann es auch zu internationalen Ermittlungen kommen, wenn der Verdacht auf bandenmäßigen Betrug besteht.
Redaktion: Was sollten Menschen tun, die auf solche Fake-Kanäle hereingefallen sind?
RA Iwanow: Zuerst: keine Daten preisgeben und sofort jeglichen Kontakt abbrechen. Falls bereits Informationen übermittelt wurden – insbesondere Ausweisdaten – sollte unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Auch eine Meldung an die BaFin und die jeweilige Plattform ist wichtig. Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte seine Bank kontaktieren und versuchen, die Zahlung zu stoppen. Eine anwaltliche Beratung ist in diesen Fällen sehr zu empfehlen.
Redaktion: Wie können sich Verbraucher grundsätzlich vor solchen Täuschungsversuchen schützen?
RA Iwanow: Man sollte grundsätzlich misstrauisch sein, wenn eine angebliche Behörde über Social Media oder Messenger-Dienste kontaktiert. Behörden kommunizieren nicht über WhatsApp-Gruppen, und sie fordern auch keine persönlichen Daten über Instagram-Nachrichten an. Im Zweifel hilft ein Blick auf die offizielle Website der BaFin oder ein Anruf bei der dort genannten Telefonnummer.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Iwanow, für Ihre Einschätzung.
RA Iwanow: Sehr gern. Gerade im digitalen Raum ist Wachsamkeit wichtiger denn je – und wer „BaFin“ liest, sollte genau hinschauen, ob es sich tatsächlich um die echte Aufsicht handelt.
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