Redaktion: Herr Reime, die BaFin warnt vor einem gefälschten Instagram-Kanal namens bafin_bund1 sowie einer angeblich von ihr betriebenen WhatsApp-Gruppe. Wie ordnen Sie diese Warnung rechtlich ein?
RA Reime: Das ist ein klarer Fall von Identitätsmissbrauch und Täuschung im digitalen Raum. Die Betrüger nutzen gezielt den Namen und das Ansehen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – also einer offiziellen deutschen Behörde – um Vertrauen zu erschleichen. Damit versuchen sie, Nutzer in die Irre zu führen, was nicht nur rechtlich bedenklich, sondern hochgefährlich ist. Viele Menschen vertrauen automatisch auf Behördennamen – genau darauf zielen diese Maschen ab.
Redaktion: Warum ist der Missbrauch eines Behördennamens wie der BaFin besonders problematisch?
RA Reime: Weil staatliche Institutionen in der Regel mit Neutralität, Seriosität und Sicherheit assoziiert werden. Wenn Betrüger sich als BaFin ausgeben, sinkt die natürliche Skepsis bei vielen Betroffenen. Das öffnet Tür und Tor für Anlagebetrug, Datendiebstahl oder Zahlungsaufforderungen im angeblich offiziellen Auftrag. Das Vertrauen in den Staat wird auf perfide Weise ausgenutzt – und gleichzeitig beschädigt.
Redaktion: Welche rechtlichen Tatbestände kommen hier infrage?
RA Reime: Es handelt sich mutmaßlich um Betrug, Täuschung im Rechtsverkehr, Missbrauch von Berufsbezeichnungen – in diesem Fall einer Behördenidentität – sowie gegebenenfalls Identitätsdiebstahl. Außerdem verstoßen solche Fake-Kanäle regelmäßig gegen Plattformrichtlinien von Meta bzw. WhatsApp und können zur Anzeige gebracht und gesperrt werden. Die strafrechtliche Relevanz ist gegeben, auch wenn die Täter oft im Ausland sitzen.
Redaktion: Wie erkennt man einen echten BaFin-Kanal und woran erkennt man Fälschungen?
RA Reime: Die BaFin betreibt ausschließlich den verifizierten Instagram-Account @bafin_bund – daran erkennt man auch das blaue Häkchen für offizielle Accounts. Wichtig ist: Die BaFin unterhält keine WhatsApp-Gruppen. Wer also Nachrichten von einer angeblichen BaFin-WhatsApp-Gruppe erhält oder von einem Account wie „bafin_bund1“ kontaktiert wird, sollte sofort misstrauisch werden. Echte Behörden fragen nie per Chat nach Geld oder sensiblen Daten.
Redaktion: Was raten Sie Personen, die bereits Kontakt mit solchen Fake-Kanälen hatten oder sogar Geld oder Informationen weitergegeben haben?
RA Reime: Wer betroffen ist, sollte sofort Beweise sichern – Screenshots, Chatverläufe, Überweisungen – und unverzüglich Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Es empfiehlt sich außerdem, die Plattform (Instagram/Meta oder WhatsApp) über den Vorfall zu informieren und den Kontakt zu blockieren. Bei weitergegebenen Ausweisdaten oder Zugangsdaten kann es auch notwendig sein, eine Identitätssperre zu veranlassen oder Passwörter zu ändern.
Redaktion: Wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor solchen digitalen Täuschungsversuchen schützen?
RA Reime: Wichtig ist Aufklärung. Keine Behörde kontaktiert Bürger über WhatsApp-Gruppen oder bietet Anlagechancen über Instagram. Man sollte grundsätzlich niemals vertrauliche Informationen oder Zahlungen leisten, nur weil sich jemand als staatliche Stelle ausgibt – ohne vorherige Prüfung. Offizielle Kommunikationswege sind auf der Website der BaFin klar aufgeführt – wer davon abweicht, sollte grundsätzlich kritisch hinterfragt werden.
Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Reime.
RA Reime: Sehr gern. Gerade im digitalen Raum wird es immer wichtiger, seriöse Quellen von betrügerischen Aktivitäten unterscheiden zu können. Und: Kein Kanal der BaFin verspricht schnelle Gewinne – wer das behauptet, ist mit Sicherheit ein Betrüger.
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