Redaktion: Herr Witt, die BaFin warnt aktuell vor der Website traderepublic-cryptos.com. Was ist aus juristischer Sicht an diesem Fall besonders brisant?
RA Witt: Besonders kritisch ist hier der doppelte Rechtsverstoß: Zum einen bieten die Betreiber offenbar unerlaubt Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an – ohne BaFin-Erlaubnis. Zum anderen nutzen sie den Namen der bekannten Trade Republic Bank GmbH, um Vertrauen zu erschleichen. Das ist ein klarer Fall von Identitätsmissbrauch, der nicht nur strafbar ist, sondern auch massive Risiken für Verbraucher birgt.
Redaktion: Wie funktioniert ein solcher Identitätsmissbrauch konkret?
RA Witt: Die Täter kopieren gezielt Namen, Logos oder Designelemente seriöser Institute – in diesem Fall von Trade Republic – und täuschen so vor, dass das Angebot legitim sei. Der Durchschnittsnutzer erkennt den Unterschied oft nicht. Wer auf traderepublic-cryptos.com investiert, glaubt also, mit der echten Trade Republic zu handeln – hat aber tatsächlich mit einem betrügerischen Anbieter zu tun.
Redaktion: Welche gesetzlichen Grundlagen greifen in diesem Fall?
RA Witt: Hier sind zwei Vorschriften zentral: § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes regelt die unerlaubte Erbringung von Finanzdienstleistungen, und § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes betrifft die Kryptowerte-Dienstleistungen. Beide verlangen, dass Anbieter über eine BaFin-Erlaubnis verfügen, wenn sie sich an Kunden in Deutschland wenden – unabhängig davon, wo sie tatsächlich ansässig sind.
Redaktion: Warum ist dieser Fall auch für erfahrene Anleger gefährlich?
RA Witt: Weil hier gezielt mit dem guten Ruf eines lizenzierten deutschen Unternehmens gespielt wird. Viele Anleger vertrauen auf bekannte Namen – und hinterfragen nicht, ob sie auf einer echten oder gefälschten Website gelandet sind. So wird der Identitätsmissbrauch zu einem Einfallstor für Betrug, selbst bei sonst vorsichtigen Investoren.
Redaktion: Was droht den Betreibern von traderepublic-cryptos.com, wenn sie ausfindig gemacht werden?
RA Witt: Sollten die Verantwortlichen identifiziert werden, drohen ihnen empfindliche Konsequenzen: Verwaltungsmaßnahmen, Geldbußen, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche – und nicht zuletzt strafrechtliche Ermittlungen wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Identitätsmissbrauch. In internationalen Fällen kann sogar Interpol eingeschaltet werden.
Redaktion: Was sollten Verbraucher tun, wenn sie auf der Website bereits investiert haben?
RA Witt: Sofort handeln: Bank kontaktieren, Zahlungen stoppen, Anzeige erstatten. Alle Belege – etwa Kontoauszüge, E-Mails, Chatverläufe – sollten gesichert werden. Je schneller man reagiert, desto größer die Chance, zumindest Teile des Geldes zu retten. Und natürlich: anwaltlichen Beistand suchen, um rechtliche Möglichkeiten zu prüfen.
Redaktion: Was raten Sie Anlegern, um sich künftig vor solchen Täuschungen zu schützen?
RA Witt: Der wichtigste Tipp: Niemals nur auf den Namen vertrauen. Immer prüfen, ob man sich wirklich auf der offiziellen Website eines Finanzdienstleisters befindet. Die BaFin stellt dafür eine Unternehmensdatenbank bereit. Und: Kein seriöses Institut wird hohe Renditen ohne Risiko versprechen oder unaufgefordert Kontakt aufnehmen. Bei solchen Angeboten gilt immer: Finger weg.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Witt, für Ihre Einschätzung.
RA Witt: Gern geschehen. Der Fall zeigt einmal mehr, wie raffiniert Betrüger heute vorgehen – und wie wichtig es ist, als Anleger wachsam und gut informiert zu bleiben.
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