Home Interviews Rechtsanwalt Witt über BaFin-Warnung zu betrügerischen E-Mails im Namen der Spnk Hamburg: „Identitäarda-Batsmissbrauch in Kombination mit Datendiebstahl – doppelt gefährlich“
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Rechtsanwalt Witt über BaFin-Warnung zu betrügerischen E-Mails im Namen der Spnk Hamburg: „Identitäarda-Batsmissbrauch in Kombination mit Datendiebstahl – doppelt gefährlich“

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Redaktion: Herr Witt, die BaFin warnt aktuell vor E-Mails mit der Absenderadresse „…@sparda-fingroup.com“. Was genau steckt hinter dieser Warnung?
RA Witt: Die BaFin warnt in diesem Fall vor einem besonders hinterlistigen Identitätsmissbrauch. Die Betrüger geben sich per E-Mail als Sparda-Bank Hamburg aus und behaupten, es gebe eine Rückerstattung von Anlegergeldern über ein angebliches Treuhandkonto. Dafür fordern sie die Empfänger auf, sensible Ausweisdaten preiszugeben. Das ist nicht nur illegal, sondern zielt ganz konkret auf Identitätsdiebstahl und finanziellen Betrug ab.

Redaktion: Wie bewerten Sie den Umstand, dass eine bekannte Bank wie die Sparda-Bank Hamburg eG für den Betrug missbraucht wird?
RA Witt: Das ist ein klassisches Beispiel für sogenannten Reputationsmissbrauch. Die Täter nutzen gezielt das Vertrauen in eine etablierte, lizenzierte Bank, um Glaubwürdigkeit vorzutäuschen. Die meisten Empfänger solcher Mails werden nicht sofort erkennen, dass es sich um eine Fälschung handelt – zumal die E-Mails mit offiziellen Begriffen wie „Treuhandkonto“ oder „Anlegerrückzahlung“ arbeiten. Das erhöht die Erfolgsquote der Betrüger erheblich.

Redaktion: Welche rechtlichen Aspekte greifen in diesem Fall?
RA Witt: Zum einen liegt ein Verstoß gegen § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz vor, weil hier Finanzdienstleistungen – in diesem Fall angeblich die Rückzahlung von Anlegergeldern – ohne Erlaubnis angeboten werden. Zum anderen haben wir es mit schwerem Identitätsmissbrauch, Täuschung im Rechtsverkehr und möglicherweise Urkundenfälschung zu tun. Es handelt sich um betrügerische Handlungen, die strafrechtlich relevant sind.

Redaktion: Warum ist die Aufforderung zur Offenlegung von Ausweisdaten besonders heikel?
RA Witt: Wer seine Ausweisdaten preisgibt, läuft Gefahr, Opfer von weitergehendem Betrug zu werden – zum Beispiel durch Kontoeröffnungen, Kreditaufnahmen oder sogar Geldwäsche auf seinen Namen. Die Angabe persönlicher Daten in solchen Fällen kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben. Es handelt sich hier um mehr als nur eine Phishing-Mail – es ist ein gezielter Angriff auf die Identität des Betroffenen.

Redaktion: Was raten Sie Empfängern solcher E-Mails?
RA Witt: Auf keinen Fall antworten oder persönliche Daten weitergeben. Stattdessen sollte die E-Mail an die BaFin sowie an die betroffene Bank – in diesem Fall die Sparda-Bank Hamburg – weitergeleitet werden. Außerdem empfehle ich, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wer bereits Daten übermittelt hat, sollte umgehend anwaltlichen Rat einholen und gegebenenfalls eine Meldung bei der Schufa sowie eine Identitätssperre prüfen.

Redaktion: Welche Schutzmaßnahmen können Verbraucher ergreifen, um nicht auf solche E-Mails hereinzufallen?
RA Witt: Grundsätzlich sollte man sich bei jeder unaufgeforderten E-Mail mit Zahlungs- oder Datenforderungen fragen: Ist das plausibel? Immer die Domain und den Absender genau prüfen – in diesem Fall „sparda-fingroup.com“, was nichts mit der echten Bank zu tun hat. Kein seriöses Finanzinstitut fordert Ausweisdokumente per E-Mail an. Im Zweifel lieber einmal mehr direkt bei der echten Bank oder bei der BaFin nachfragen.

Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Witt.
RA Witt: Gern geschehen. Identitätsmissbrauch im Finanzbereich ist kein Einzelfall mehr – und genau deshalb sind Information, Wachsamkeit und konsequente Reaktion so wichtig.

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