Redaktion: Herr Witt, die BaFin warnt vor der Website karpax.vip und spricht von unerlaubten Finanz- und Wertpapierdienstleistungen. Was ist aus rechtlicher Sicht daran problematisch?
RA Witt: Das Hauptproblem liegt darin, dass solche Dienstleistungen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden dürfen. Wenn ein Anbieter wie karpax.vip ohne diese Genehmigung auftritt, handelt es sich um eine klare Verletzung des Kreditwesengesetzes, insbesondere § 37 Absatz 4. Für Anleger bedeutet das: Sie haben es mit einem unregulierten und potenziell betrügerischen Anbieter zu tun – ohne jede rechtliche Absicherung.
Redaktion: Was sind typische Merkmale solcher unseriösen Anbieter?
RA Witt: Oft handelt es sich um professionell gestaltete Websites mit verlockenden Angeboten, etwa hohe Renditen, Zugang zu exklusiven Finanzprodukten oder angebliche Expertenberatung. Doch im Hintergrund fehlt jede behördliche Kontrolle, es gibt kein geprüftes Geschäftsmodell und keine Sicherheiten. Bei karpax.vip ist zudem nicht klar, wer eigentlich dahintersteckt – das allein sollte Anleger bereits stutzig machen.
Redaktion: Warum ist die BaFin-Warnung so wichtig?
RA Witt: Die BaFin warnt nur dann öffentlich, wenn konkrete Hinweise auf ein illegales Geschäftsmodell vorliegen. Solche Warnungen sind ein wichtiges Signal an Verbraucher, die sonst kaum eine Möglichkeit haben, solche Seiten rechtzeitig als unseriös zu erkennen. Die BaFin erfüllt hier ihren gesetzlichen Auftrag, vor Gefahren auf dem Finanzmarkt zu schützen.
Redaktion: Welche Risiken bestehen für Anleger, die dennoch investieren?
RA Witt: In der Regel verlieren sie ihr Geld. Es gibt keine Einlagensicherung, keine vertraglich durchsetzbaren Rechte, keine Kontrolle. Und wenn das Geld einmal ins Ausland überwiesen wurde, ist es extrem schwierig, es zurückzubekommen. Viele Betroffene merken erst zu spät, dass sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind.
Redaktion: Welche rechtlichen Schritte kann die BaFin gegen solche Anbieter einleiten?
RA Witt: Sie kann den Betrieb untersagen und Strafanzeige stellen. Da es sich meist um Anbieter mit Sitz außerhalb Deutschlands handelt, sind internationale Ermittlungen notwendig – mit Unterstützung von Europol oder Interpol. Es kann aber dauern, bis solche Seiten vom Netz genommen oder Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden.
Redaktion: Was raten Sie Anlegern, die möglicherweise schon Kontakt mit karpax.vip hatten?
RA Witt: Sofort handeln. Wenn bereits Zahlungen erfolgt sind, sollte man umgehend Anzeige erstatten, die eigene Bank kontaktieren und alle Unterlagen sichern. Zusätzlich ist anwaltliche Beratung sinnvoll, um mögliche Ansprüche zu prüfen. Auch wenn die Erfolgsaussichten oft begrenzt sind – schnelles Handeln kann zumindest weiteren Schaden verhindern.
Redaktion: Wie schützt man sich generell vor solchen dubiosen Anbietern?
RA Witt: Man sollte nur mit lizenzierten Finanzdienstleistern zusammenarbeiten. Die BaFin bietet eine öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank. Wer dort nicht gelistet ist, handelt wahrscheinlich illegal. Und man sollte grundsätzlich vorsichtig sein bei Versprechen überdurchschnittlicher Renditen – gerade im Netz ist das oft ein Warnsignal.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Witt, für Ihre Einschätzung.
RA Witt: Sehr gern. Gerade in Zeiten wachsender Online-Investments ist Aufklärung entscheidend – denn finanzielle Verluste durch solche Anbieter sind meist endgültig.
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