Immer häufiger erreichen uns Fälle, in denen Verbraucher beim Online-Verkauf über Kleinanzeigen.de Opfer von Betrügern werden. Die Masche: Kriminelle geben sich als Kaufinteressierte aus und kontaktieren die Verkäufer über die Plattform. Sie wirken freundlich, hilfsbereit und seriös. Besonders perfide: Sie bieten an, über die Funktion „Sicher bezahlen“ zu zahlen – eine angebliche Sicherheitsmaßnahme, die jedoch in vielen Fällen nur dazu dient, die sensiblen Bankdaten des Verkäufers zu stehlen.
Über gefälschte Links, die täuschend echt aussehen und angeblich von Kleinanzeigen.de stammen, gelangen die Opfer auf betrügerische Websites. Dort geben sie gutgläubig ihre Daten ein. Im Anschluss erhalten sie von ihrer Bank eine SMS mit einem Code – ohne zu wissen, dass dieser Code den Zugriff auf ihr Konto überträgt. Die Folge: Das gesamte Guthaben kann von Dritten abgeräumt werden.
Ein besonders aufsehenerregender Fall wurde nun vor einem Gericht in Berlin entschieden. Die betroffene Bank hatte sich zunächst geweigert, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Begründung: Der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es stellte fest, dass nicht automatisch von einem schwerwiegenden Fehlverhalten des Kunden ausgegangen werden kann, nur weil dieser auf eine professionelle Täuschung hereingefallen ist.
Wichtig: Banken müssen in solchen Fällen nachweisen, dass der Kunde seine Sorgfaltspflichten grob verletzt hat. Der Standard ist hoch – es reicht nicht aus, dass ein Fehler gemacht wurde. Insbesondere dann nicht, wenn Sicherheits-Hinweise der Bank fehlten oder unklar formuliert waren.
Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Verbraucher: Sie haben Rechte – auch gegenüber ihrer Bank. Wer Opfer eines Online-Banking-Betrugs wird, sollte sich nicht entmutigen lassen. Es lohnt sich, rechtliche Schritte zu prüfen.
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