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Warnung vor turbon.vip – BaFin sieht Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen Was betroffene Anleger jetzt wissen und tun sollten – rechtlicher Hinweis mit Empfehlung

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Warnungen im Zusammenhang mit dem Anbieter Turbon erweitert. Nachdem die früheren Websites turbon.co und turbonpro.co inzwischen inaktiv sind, betreiben die unbekannten Anbieter nun die neue Domain turbon.vip.
Der Verdacht liegt nahe, dass über diese Website erneut ohne erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden – ein klarer Verstoß gegen geltendes deutsches Finanzaufsichtsrecht.


Was bedeutet das für Anleger?

Jeder, der in Deutschland Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine offizielle Erlaubnis der BaFin. Laut den aktuellen Erkenntnissen liegt diese Erlaubnis bei turbon.vip nicht vor.
Das bedeutet: Anleger, die dort Geld investieren, tun dies außerhalb jeglicher Aufsicht – ohne Schutzmechanismen, ohne Einlagensicherung, ohne rechtlich regulierte Standards. Es besteht zudem der konkrete Verdacht auf betrügerisches Vorgehen, zumal die Betreiber bereits unter mehreren Domains aufgetreten sind – ein häufiges Muster bei unseriösen Anbietern.


Was sollten betroffene oder unsichere Anleger jetzt tun?

Wenn Sie über turbon.vip oder deren Vorgänger-Websites investiert haben oder kontaktiert wurden, sollten Sie umgehend aktiv werden:

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten – stoppen Sie jede Transaktion!

  2. Sichern Sie alle Beweise: E-Mails, Chatverläufe, Screenshots, Kontoauszüge, Verträge.

  3. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder über das Hinweisportal der Landeskriminalämter.

  4. Suchen Sie anwaltliche Unterstützung, insbesondere bei Fragen zu Rückforderungsmöglichkeiten oder rechtlichem Vorgehen gegen die Verantwortlichen.


Empfehlung:

Wenn Sie rechtliche Fragen zu Ihrem Investment über turbon.vip haben, wenden Sie sich an:

Rechtsanwalt Hans Witt – Heidelberg
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Mit umfassender Erfahrung im Bereich Kapitalanlagebetrug, Kryptowährungen und grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen steht Ihnen Herr Witt zur Seite – kompetent, diskret und mit klarem Blick für realistische Erfolgschancen.


🌐 www.witt-rechtsanwaelte.de 


Weitere Hinweise:

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten dringend, bei Geldanlagen im Internet höchste Vorsicht walten zu lassen. Besonders bei Angeboten mit hohen Renditeversprechen, aggressivem Marketing oder undurchsichtigen Strukturen ist Skepsis angebracht.

👉 Tipp: Hören Sie die BaFin-Podcastfolge „Vorsicht, Betrug“ und informieren Sie sich unter www.bafin.de über aktuelle Warnungen.


Fazit:
Die Website turbon.vip reiht sich in eine Reihe dubioser Anbieter ein, die bewusst außerhalb des deutschen Rechtsrahmens operieren. Wenn Sie betroffen sind: Handeln Sie sofort! Die Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts wie Hans Witt kann entscheidend sein, um rechtzeitig Schadensbegrenzung zu betreiben.

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