Falls Sie noch kein Geld überwiesen haben, sollten Sie das Angebot sofort ignorieren und die Website nicht weiter nutzen.
Falls bereits eine Zahlung erfolgt ist, sollten Sie umgehend Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister kontaktieren. Unter Umständen kann eine Rückbuchung (z. B. Chargeback bei Kreditkartenzahlungen) noch möglich sein.
Melden Sie den Vorfall bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Betrugsanzeigen können online oder direkt bei der nächsten Polizeidienststelle gestellt werden.
Die BaFin verfolgt keine Einzelfälle, aber es kann hilfreich sein, den Vorfall zu melden. Verbraucherzentralen bieten zudem rechtliche Beratung und Unterstützung.
Falls Sie bereits Kontakt mit den Betrügern hatten, aber noch nicht gezahlt haben, geben Sie keine weiteren Informationen preis (z. B. Ausweiskopien oder Kontodaten).
Künftig sollten Festgeldangebote stets über die BaFin-Unternehmensdatenbank geprüft werden. Zudem gibt es Warnlisten der Verbraucherzentralen und Finanztest.
Falls größere Beträge betroffen sind, könnte eine Beratung durch einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht sinnvoll sein.
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