Sprecher:
Herr Rechtsanwalt Reime, die BaFin warnt konkret vor summerhill.co wegen unerlaubter Kryptodienstleistungen. Was bedeutet das rechtlich?
RA Reime:
Das bedeutet, dass hier gegen geltendes Aufsichtsrecht verstoßen wird. Nach § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes dürfen Kryptowerte-Dienstleistungen – also zum Beispiel der Handel, die Verwahrung oder die Verwaltung von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum – in Deutschland nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Wenn eine Plattform wie summerhill.co solche Dienste ohne Lizenz betreibt, ist das illegal.
Sprecher:
Was genau sind Kryptowerte-Dienstleistungen im rechtlichen Sinne?
RA Reime:
Das umfasst Dienstleistungen wie den An- und Verkauf von Kryptowährungen, deren Verwahrung in digitalen Wallets oder die Vermittlung von Krypto-Investments. Auch das Betreiben sogenannter Krypto-Börsen fällt darunter. Solche Angebote sind aus Sicht des Gesetzgebers hochriskant – deshalb dürfen sie nur unter staatlicher Aufsicht angeboten werden, um Anleger und Märkte zu schützen.
Sprecher:
Die Betreiber von summerhill.co verfügen laut BaFin nicht über eine Erlaubnis. Warum ist das für Verbraucher gefährlich?
RA Reime:
Weil kein Verbraucherschutz greift. Ohne BaFin-Aufsicht fehlt jede Kontrolle über Geschäftsgebaren, Sicherheitssysteme, Verwahrung der Kryptowerte oder etwaige Rückzahlungsansprüche. Anleger, die Geld auf solche Plattformen überweisen, haben keinerlei Garantie, dass sie ihr Kapital zurückbekommen. Und sie können im Schadensfall weder Schlichtung noch rechtliche Mittel wirksam einsetzen, weil die Betreiber meist anonym oder im Ausland sitzen.
Sprecher:
Wie können Anleger erkennen, ob ein Anbieter wie summerhill.co legal tätig ist?
RA Reime:
Die BaFin stellt eine öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank bereit, in der alle lizenzierten Krypto- und Finanzdienstleister aufgeführt sind. Ist ein Anbieter dort nicht gelistet, darf er in Deutschland keine derartigen Dienste anbieten. Das ist der wichtigste Prüfpunkt – noch vor der Frage, wie seriös eine Website aussieht.
Sprecher:
Was sollte man tun, wenn man bereits investiert oder Kontakt mit summerhill.co hatte?
RA Reime:
In dem Fall empfehle ich dringend: Zahlungen stoppen, falls möglich, und alle Belege sichern – zum Beispiel E-Mails, Chatverläufe oder Transaktionen. Danach sollte man rechtliche Beratung einholen und den Vorfall der BaFin und der Polizei melden. Je früher man reagiert, desto besser stehen die Chancen, einen finanziellen Schaden zu begrenzen.
Sprecher:
Was ist Ihr abschließender Rat an Anleger?
RA Reime:
Lassen Sie sich nicht von modernen Webseiten oder schnellen Renditeversprechen blenden. Im Kryptomarkt gibt es viele unseriöse Anbieter. Prüfen Sie jeden Dienstleister auf eine BaFin-Erlaubnis, bevor Sie investieren. Und denken Sie daran: Wer ohne Lizenz arbeitet, handelt nicht nur illegal – er gefährdet auch bewusst das Kapital seiner Kunden.
Sprecher:
Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Rechtsanwalt Reime.
RA Reime:
Sehr gern. Aufklärung ist in diesem Bereich das beste Schutzinstrument.
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