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Interview mit Micha Iwanow, Rechtsanwalt aus Dresden: Was betroffene Anleger tun können

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Frage: Herr Iwanow, die Deutsche Grundbesitz Holding AG (Degag) hat kürzlich Insolvenz angemeldet, was bedeutet das für die rund 6300 betroffenen Anleger?

Micha Iwanow:
Die Insolvenz der Degag betrifft eine große Zahl von Anlegern, die in Genussrechtsbeteiligungen investiert haben. Es handelt sich dabei um eine Form der Beteiligung, bei der Anleger in Immobilienprojekte investieren und auf eine Rendite hoffen. Durch die Insolvenz stehen diese Anleger vor erheblichen finanziellen Verlusten. Es ist noch nicht abzusehen, wie hoch die Rückflüsse sein werden, da die Degag versucht, über den Verkauf von Immobilien Liquidität zu schaffen. Jedoch sind nicht alle Vermögenswerte verwertbar, und es bleibt fraglich, wie viel von dem ursprünglich investierten Kapital noch zurückgezahlt werden kann.

Frage: Was können betroffene Anleger jetzt tun, um ihre Interessen zu wahren?

Micha Iwanow:
Zunächst einmal ist es für die Anleger wichtig, ihre rechtlichen Optionen zu prüfen. Wer in die Degag investiert hat, sollte sich unverzüglich rechtlich beraten lassen, um festzustellen, ob Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Degag, aber auch gegen die Anlageberater oder Vermittler bestehen. Insbesondere die Frage, ob die Anleger ausreichend und korrekt über die Risiken ihrer Investitionen aufgeklärt wurden, ist von entscheidender Bedeutung.

In vielen Fällen haben Anlageberater ihre Aufklärungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, was den Anlegern möglicherweise ein Recht auf Schadensersatz verschafft. Wenn etwa Informationen über die tatsächliche Finanzlage der Degag nicht vollständig oder korrekt kommuniziert wurden, können diese Versäumnisse zur Grundlage für Schadensersatzforderungen werden.

Frage: Welche konkreten rechtlichen Schritte sollten die betroffenen Anleger unternehmen?

Micha Iwanow:
Zunächst einmal sollten die Anleger ihre Vertragsunterlagen und die Informationen, die ihnen bei der Investition gegeben wurden, sorgfältig prüfen. Falls Unklarheiten bestehen oder wenn sie den Verdacht haben, dass wichtige Informationen vorenthalten wurden, kann es sinnvoll sein, die Haftung des Unternehmens oder des Beraters zu überprüfen.

Anleger können auch eine Schadenersatzklage in Erwägung ziehen, wenn sie durch falsche oder unzureichende Beratung geschädigt wurden. Dabei sollten sie auch die Haftung des Unternehmens für fehlerhafte Informationen und die unzureichende Aufklärung über die Risiken der Beteiligung in Betracht ziehen.

Ich empfehle den Anlegern, sich in solchen Fällen schnellstmöglich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, der sie durch den rechtlichen Prozess führen kann. Viele Kanzleien bieten eine erste Kostenlose Erstberatung an, in der sie die Erfolgsaussichten einer Klage und die weiteren Schritte besprechen können.

Frage: In welchem Zeitraum sollten die Anleger handeln, um keine Ansprüche zu verlieren?

Micha Iwanow:
Es ist äußerst wichtig, nicht zu lange zu warten, denn Rechtsansprüche verjähren. In der Regel haben Anleger nach dem Eintritt des Schadens eine Frist von drei Jahren, um Ansprüche geltend zu machen. Diese Frist beginnt in dem Moment, in dem der Anleger Kenntnis von dem Schaden und der verantwortlichen Person hat. Anleger sollten also sofort handeln, um ihre Rechte zu wahren und mögliche Schadenersatzansprüche rechtzeitig geltend zu machen.

Frage: Welche weiteren rechtlichen Konsequenzen könnte die Insolvenz der Degag für die Anleger haben?

Micha Iwanow:
Neben den Schadensersatzansprüchen gegen die Degag oder die Berater, könnten Anleger auch die Möglichkeit haben, sich an den Insolvenzverwalter zu wenden. Dieser wird prüfen, ob und in welchem Umfang Vermögenswerte zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung stehen. Hier müssen die Anleger möglicherweise Forderungen anmelden, die dann im Rahmen des Insolvenzverfahrens berücksichtigt werden.

Jedoch ist es in der Regel so, dass bei einer Insolvenz, insbesondere bei einer Immobiliengesellschaft wie der Degag, nicht alle Forderungen zu 100 Prozent beglichen werden können. Auch wenn die Degag versucht, durch den Verkauf von Immobilien Liquidität zu schaffen, ist es unklar, wie viel tatsächlich an die Anleger zurückgezahlt werden kann.

Frage: Was raten Sie Anlegern, die in Zukunft Investitionen dieser Art tätigen möchten?

Micha Iwanow:
Anleger sollten in jedem Fall sicherstellen, dass sie vor der Investition umfassend informiert werden. Dazu gehört nicht nur eine klare Darstellung der Chancen, sondern vor allem auch der Risiken einer solchen Beteiligung. Es ist auch wichtig, sich nicht nur auf die Empfehlungen von Anlageberatern zu verlassen, sondern auch unabhängige Informationen und Bewertungen über das Unternehmen und dessen finanzielle Lage einzuholen.

In Zukunft würde ich Anlegern empfehlen, besonders vorsichtig zu sein und sich immer ausreichend rechtlich beraten zu lassen, bevor sie größere Summen in risikobehaftete Anlagen investieren.

Frage: Herr Iwanow, vielen Dank für das Gespräch.

Micha Iwanow:
Sehr gerne. Ich hoffe, dass die betroffenen Anleger schnell die richtigen Schritte unternehmen und ihre Ansprüche wahren können. Es ist immer ratsam, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen, um die besten Chancen auf eine Entschädigung zu haben.


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