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Was können betroffene Anleger nun tun? Interview mit Micha Iwanow, Rechtsanwalt aus Dresden

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat jüngst vor einem Anbieter gewarnt: Die Neo-Ki-Plattform, die sowohl in Österreich als auch in Deutschland tätig ist, bietet angeblich Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, obwohl sie nicht über die notwendige Konzession verfügt, um solche Geschäfte durchzuführen. In der offiziellen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass dieser Anbieter nicht berechtigt ist, Wertpapieraufträge für Kunden auszuführen. Doch was können Anleger nun tun, wenn sie betroffen sind? Dazu haben wir Micha Iwanow, einen erfahrenen Rechtsanwalt aus Dresden, um Rat gefragt.

Frage: Herr Iwanow, was bedeutet es für Anleger, dass Neo-Ki keine Lizenz für Wertpapiergeschäfte hat?

Micha Iwanow: Das bedeutet zunächst einmal, dass alle Finanztransaktionen, die Anleger mit diesem Anbieter durchführen, möglicherweise illegal sind. Ohne eine ordnungsgemäße Lizenzierung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden ist Neo-Ki nicht befugt, rechtmäßige Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Anleger, die mit dieser Plattform Geschäfte gemacht haben, riskieren, dass ihre Transaktionen keine rechtliche Grundlage haben und sie im schlimmsten Fall auch ihren Einsatz verlieren.

Frage: Welche rechtlichen Konsequenzen könnte das für betroffene Anleger haben?

Micha Iwanow: Die rechtlichen Risiken sind vielfältig. Zunächst einmal ist es sehr wahrscheinlich, dass die Anleger keine Ansprüche gegen den Anbieter geltend machen können, wenn dieser keine Erlaubnis hatte, seine Dienstleistungen anzubieten. In vielen Fällen werden solche Anbieter mit unseriösen Praktiken verbunden, wie etwa der Verzögerung von Auszahlungen oder der Nicht-Ausführung von Aufträgen. Es besteht auch die Gefahr, dass betroffene Anleger im Falle einer Insolvenz des Unternehmens leer ausgehen, weil sie keinerlei rechtlichen Schutz genießen. Es wird dringend empfohlen, sich frühzeitig rechtlichen Rat zu holen, um etwaige Verluste zu minimieren und gegebenenfalls Ansprüche geltend zu machen.

Frage: Was können betroffene Anleger nun konkret tun?

Micha Iwanow: Zunächst einmal sollten Anleger ihre Investitionen genau prüfen und sämtliche Transaktionen dokumentieren. Wenn möglich, sollte eine detaillierte Aufstellung über alle Einzahlungen, Auszahlungen und getätigten Handelsgeschäfte angefertigt werden. Danach ist es ratsam, die Rechtslage zu prüfen und zu ermitteln, ob eine rechtliche Handhabe besteht. In vielen Fällen wird es möglich sein, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, insbesondere wenn Anleger nachweislich durch falsche Informationen oder unlautere Geschäftspraktiken zu Investitionen verleitet wurden.

Ein wichtiger Schritt ist es, die zuständigen Aufsichtsbehörden zu informieren, also in diesem Fall die FMA in Österreich und möglicherweise auch die BaFin in Deutschland. Diese Behörden können eventuell weitere Schritte unternehmen, um den Anbieter zu untersuchen und gegebenenfalls zu sanktionieren.

Frage: Kann es auch sinnvoll sein, sich einer Gruppe von betroffenen Anlegern anzuschließen?

Micha Iwanow: Absolut. In Fällen wie diesem kann es sehr sinnvoll sein, sich mit anderen betroffenen Anlegern zusammenzuschließen, um gemeinsam gegen den Anbieter vorzugehen. Dies kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn viele Anleger von den gleichen unrechtmäßigen Praktiken betroffen sind. Eine kollektive Klage oder der Zusammenschluss zu einer Interessengemeinschaft kann oft mehr Druck auf die verantwortlichen Stellen ausüben und die Erfolgsaussichten einer rechtlichen Auseinandersetzung verbessern.

Frage: Gibt es Möglichkeiten, wie betroffene Anleger ihr Geld zurückerhalten können?

Micha Iwanow: Die Möglichkeit, das Geld zurückzuerhalten, ist grundsätzlich schwierig, wenn der Anbieter nicht lizenziert ist. Es gibt jedoch Optionen, insbesondere wenn die Anleger beweisen können, dass sie durch falsche oder irreführende Informationen getäuscht wurden. In solchen Fällen könnten Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter oder gegen Dritte, die als Vermittler tätig waren, geltend gemacht werden. In einigen Fällen kommen auch strafrechtliche Verfahren in Frage, wenn der Anbieter kriminelle Handlungen begangen hat. Es ist auf jeden Fall ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um zu prüfen, welche Schritte konkret möglich sind.

Frage: Was raten Sie Anlegern, die in der Zukunft solche Anbieter meiden wollen?

Micha Iwanow: Mein Rat ist klar: Anleger sollten niemals in Finanzprodukte investieren, ohne sich vorher gründlich über den Anbieter und dessen Zulassungen zu informieren. Es gibt zahlreiche Datenbanken und Webseiten, auf denen die Legitimität von Finanzdienstleistern überprüft werden kann, wie etwa die Unternehmensdatenbank der FMA. Zudem sollte man auf Warnungen von Aufsichtsbehörden wie der FMA oder der BaFin achten. Wenn ein Anbieter keine klare Lizenz oder Zulassung vorweisen kann, sollte man von Investitionen absehen. Zudem ist es ratsam, niemals unter Druck zu investieren oder in Angebote zu investieren, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein.

Frage: Gibt es abschließend noch etwas, das Sie den betroffenen Anlegern mit auf den Weg geben möchten?

Micha Iwanow: Ich möchte betonen, dass es immer wichtig ist, ruhig und besonnen zu handeln. Ein schnelles Handeln in Panik kann zu weiteren Fehlern führen. Anleger sollten sich frühzeitig juristischen Rat einholen und sich nicht scheuen, gegen unrechtmäßige Anbieter vorzugehen. Es gibt Wege, sich zu wehren, auch wenn die Situation auf den ersten Blick hoffnungslos erscheint. Vertrauen Sie nicht auf leere Versprechungen und nutzen Sie alle rechtlichen Möglichkeiten, um Ihr Kapital zu schützen.

Fazit

Betroffene Anleger sollten sich zunächst über ihre Rechte informieren und alle Transaktionen dokumentieren. Eine rechtzeitige Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden sowie die Konsultation eines Fachanwalts können entscheidend sein, um mögliche Verluste zu minimieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

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