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Kapitalerhöhung bei MABEWO Holding SE: Warnsignale für Anleger?

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Die MABEWO Holding SE plant eine Kapitalerhöhung und bietet im Rahmen einer Privatplatzierung 1.000.000 neue Stammaktien an. Doch erfüllt der dazugehörige Privatplatzierungsprospekt wirklich die gesetzlichen Anforderungen?

Rechtsanwalt Jens Reime, ein erfahrener Experte für Kapitalmarktrecht, hat den Prospekt geprüft und dabei gravierende Mängel festgestellt. Seine Analyse zeigt, dass Anleger vorsichtig sein sollten.

Fehlende Finanzberichte – Ein kritischer Verstoß?

Einer der größten Kritikpunkte: Der Prospekt enthält keine geprüften Finanzberichte der letzten zwei Jahre. Laut der Prospektverordnung (EU 2017/1129) sind diese jedoch zwingend erforderlich, sofern keine gültige Prospektausnahme vorliegt.

„Ohne geprüfte Finanzberichte fehlt eine objektive Grundlage, um die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zu bewerten,“ erklärt Jens Reime. Anleger erhalten somit keinen transparenten Einblick in die finanzielle Lage der MABEWO Holding SE.

Unklare Mittelverwendung – Wohin fließt das Kapital?

Auch bei der geplanten Verwendung der Kapitalerhöhung gibt es laut Reime erhebliche Schwachstellen. Der Prospekt gibt lediglich an, dass die Mittel für „betriebliche Tätigkeiten, Akquisitionen und Marktentwicklung“ genutzt werden sollen – ohne weitere Details.

„Anleger haben das Recht zu wissen, wofür ihr Geld konkret eingesetzt wird und wie es den Unternehmenswert steigern soll,“ so Reime. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Unternehmen klare und nachvollziehbare Angaben zur Mittelverwendung machen.

Risikoeinschätzung – Mangelnde Transparenz für Anleger

Obwohl der Prospekt Risiken benennt, fehlt eine konkrete Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schweregrad. Damit bleibt für Anleger unklar, welche Gefahren mit einer Investition verbunden sind.

„Eine realistische Einschätzung der Risiken ist für fundierte Anlageentscheidungen unerlässlich. Doch genau hier bleibt der Prospekt vage und unkonkret,“ betont Reime.

Notierung an der Börse Düsseldorf – Aber Handel ausgesetzt?

Ein weiterer kritischer Punkt: Die Aktien der MABEWO Holding SE sind zwar an der Börse Düsseldorf notiert, aber der Handel ist ausgesetzt. Diese Information wird im Prospekt lediglich am Rande erwähnt.

Für Anleger bedeutet das, dass sie möglicherweise keine Möglichkeit haben, ihre Aktien kurzfristig wieder zu verkaufen. Laut Reime müsste dieser Punkt viel transparenter dargestellt werden, da er die Handelbarkeit der Wertpapiere stark beeinträchtigen könnte.

Prospektausnahme – Graubereich mit Risiken

Die MABEWO Holding SE beruft sich auf eine Prospektausnahme nach Artikel 1 der EU-Prospektverordnung. Das bedeutet, dass keine BaFin-Genehmigung erforderlich sei, da das Angebot nur an bestehende Aktionäre oder institutionelle Investoren mit mindestens 100.000 Euro Anlagevolumen gerichtet ist.

Doch Jens Reime warnt:

„Es gibt hier eine Grauzone. Wenn das Angebot de facto breiter vermarktet wird oder auch Kleinanleger angesprochen werden, könnte dennoch eine Prospektpflicht bestehen. Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit gegen Unternehmen ermittelt, die solche Ausnahmen missbräuchlich genutzt haben.“

Empfehlung für Anleger – Vorsicht geboten!

Rechtsanwalt Reime rät Anlegern zu besonderer Vorsicht:

Professionelle Beratung einholen und nicht allein auf die Angaben im Prospekt vertrauen.
Zusätzliche Recherchen durchführen und unabhängige Quellen nutzen.
Plattformen wie investigate.jetzt nutzen, um sich über mögliche Risiken auszutauschen.

Sein Fazit:

„Die Mängel im Prospekt sind gravierend. Fehlende Finanzberichte, unklare Kapitalverwendung und intransparente Handelsaussetzung sind rote Flaggen. Anleger sollten sich genau überlegen, ob sie in diese Kapitalerhöhung investieren wollen.“

Wer bereits investiert hat und Zweifel hat, sollte sich an investigate.jetzt oder einen spezialisierten Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht wenden.

🔎 Anleger sollten bei der Kapitalerhöhung der MABEWO Holding SE genau hinsehen – ein unkritisches Investment könnte riskant sein!

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